Liebe LeserInnen und insbesondere Yachtfreunde,
nach einigen Jahren Erfahrung mit Eignergemeinschaften möchte ich dies jetzt hier in meinem Blog als Projekt aufgreifen und Vorteile wie auch Nachteile untersuchen.
Dazu möchte ich alle Interessierten wie auch Betroffene einladen sich an der Diskussion zu beteiligen, in der Form von Kommentaren aber auch als Autoren von Gastbeiträgen. Für diesen Fall bitte eine Nachricht an mich und ich schalte den entsprechenden Staus frei.
Eignergemeinschaften, im Englischen auch als Co-Ownership oder Fractional Ownership (wobei wir noch sehen werden dass dies nicht das Gleiche ist) genannt, werden von deutschen Juristen häufig als Unterfall der Timesharing-Modelle bezeichnet. Ich kann dies nicht so sehen, da ein Timesharing Modell ganz eindeutig , wie der Name es schon sagt, nur von einer zeitlichen Aufteilung der Nutzung des Objektes ausgeht, während das Eigentum in den Händes des Timesharing Anbieters verbleibt.
Die Eignergemeinschaft bildet sich als Gemeinschaft durch den gemeinsamen Kauf einer Yacht, jeder Einzelne unterzeichnet den Kaufvertrag, und der Eintragung jedes Gemeinschaftseigner im Schiffsregister. Die Alternative hierzu ist die GbR nach Deutschem Recht oder eine andere juristische Rechtsform, wie z.B. die englische Limited, wobei jeder Nutzer der Yacht Gesellschafter bzw. Shareholder der Gesellschaft wird, die die Yacht erwirbt. Die Vor- und Nachteile untersuchen wir in einem weiteren Posting.
Das Timesharing Modell bietet einen anderen Ansatz, wie schon ausgeführt, wird die Yacht zeitlich befristet, Nutzungsdauer pro Jahr und Laufzeit, genutzt. Im Prinzip kann man das mit einer Vorauscharter über mehrere Jahre vergleichen. Für den Kunden könnte dies bedeuten, über mehrere Jahre hinweg immer wieder die selbe Yacht im selben Revier zu nutzen, vorteilhaft, wenn man ein Revier bevorzugt und den vertrauten Umgang mit „seiner“ Yacht. Vorteil für den Anbieter, aber auch dem Kunden, ist, dass auf diese Art und Weise der Kauf von neuen Yachten günstig finanziert werden kann, was sich positiv auf die Qualität und Größe der Yachten auswirken sollte. Aber auch hierzu noch einiges mehr in weiteren Postings.
Welches Modell, Eigner, Eignergemeinschaft, Timesharing oder Charter, für jeden Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden, aber die Frage muss gestattet sein: macht es Sinn 250.000 Euro für den Kauf einer Yacht hin zulegen die man nur wenige Wochen im Jahr nutzen kann, wenn ich für die Hälfte der Kosten einen Anteil mit einer gleich Nutzungsdauer an einer größeren und luxuriöseren Yacht erwerben kann? Auch dies werden wir untersuchen und an Beispielen berechnen.
Ein weiteres Thema wird sein, welche Vorteile, oder auch Nachteile, bietet eine professionelle Verwaltung der Eignergemeinschaft durch ein externes Unternehmen. Eignergemeinschaften von Immobilien nutzen diesen Service häufig und ich denke, sie wissen warum.
Freue mich auf positive wie negative Erfahrungsberichte, interessante Diskussionen und Gastbeiträge.
Liebe Grüsse
Rolf Schaumburg